DSGVO Vertreter gemäß Art. 27 Datenschutz-Grundverordnung

Ihr Sitz ist außerhalb der EU, aber Ihre Kunden sind innerhalb der europäischen Union?

Dann können wir Ihr EU DSGVO-Vertreter sein.

Wer benötigt eigentlich einen EU DSGVO-Vertreter?

Unternehmen außerhalb der Europäischen Union, die personenbezogene Daten von Personen verarbeiten, die sich in der EU befinden, müssen einen Vertreter innerhalb der EU benennen, wenn die Datenverarbeitung im Zusammenhang damit steht:

Betroffenen Personen in der EU Waren oder Dienstleistungen anzubieten, unabhängig davon, ob von diesen Personen eine Zahlung zu leisten ist;
Das Verhalten betroffener Personen zu beobachten, soweit ihr Verhalten in der EU erfolgt.

Einzelheiten hierzu regelt Artikel 27 DSGVO. Unter «Wie ist nochmals die Rechtslage» haben wir Ihnen diese etwas ausführlicher dargelegt.

Wie hoch sind die Kosten?

Die Kosten für unsere Benennung als Vertreter nach Artikel 27 DSGVO für Ihr Schweizer Unternehmen betragen jährlich 350 EUR (VAT-reversed, also netto = brutto). Die Einzelheiten hierzu finden Sie unter «Was kostet es und was ist in dem Preis erhalten»

Warum die Kanzlei Matutis der richtige Partner ist

Wir verfügen über umfassende Erfahrung im Datenschutzrecht und durch unsere Expertise können effiziente und rechtssichere Umsetzung der Anforderungen der DSGVO gewährleistet werden.

Falls Ihr Unternehmen einen DSGVO-Vertreter benötigt oder Unsicherheiten zur Verpflichtung bestehen, steht die Kanzlei Matutis als verlässlicher Partner zur Verfügung.

Jetzt einfach nachfolgendes Formular ausfüllen:

EU-DSGVO-Vertreter (350 EUR jährlich)
Ihre Angaben werden nur genutzt um die Anfrage zu beantworten. Auf die Datenschutzerklärung wird insoweit verwiesen.