DSGVO Vertreter gemäß Art. 27 Datenschutz-Grundverordnung

Ihr Sitz ist außerhalb der EU, aber Ihre Kunden sind innerhalb der europäischen Union?

Dann können wir Ihr EU DSGVO-Vertreter sein.

Wer benötigt eigentlich einen EU-DSGVO-Vertreter?

Unternehmen außerhalb der Europäischen Union, die personenbezogene Daten von Personen verarbeiten, die sich in der EU befinden, müssen einen Vertreter innerhalb der EU benennen, wenn die Datenverarbeitung im Zusammenhang damit steht:

  • betroffenen Personen in der EU Waren oder Dienstleistungen anzubieten, unabhängig davon, ob von diesen Personen eine Zahlung zu leisten ist;
  • das Verhalten betroffener Personen zu beobachten, soweit ihr Verhalten in der EU erfolgt.

Einzelheiten hierzu regelt Art. 27 DSGVO. Unter „Wie ist nochmals die Rechtslage?“ haben wir Ihnen diese ausführlicher dargelegt. Die Pflicht trifft Unternehmen aus der Schweiz ebenso wie aus Großbritannien, den USA, Kanada, Dubai, der Türkei oder jedem anderen Drittstaat; eine Übersicht mit den Besonderheiten der einzelnen Länder finden Sie unter „EU-Vertreter nach Ländern“, die häufigsten Fragen unter „Häufige Fragen“.

Wie hoch sind die Kosten?

Die Kosten für unsere Benennung als Vertreter nach Art. 27 DSGVO betragen jährlich 350 EUR – für Ihr Unternehmen aus der Schweiz ebenso wie aus jedem anderen Land außerhalb der EU. Die Leistung wird von unserem Kanzleihauptsitz in Potsdam (Deutschland) erbracht; da Sie als Unternehmer in einem Drittstaat ansässig sind, fällt keine deutsche Umsatzsteuer an (Reverse-Charge, also netto = brutto). Die Einzelheiten finden Sie unter „Was kostet es und was ist im Preis enthalten?“, den Ablauf unter „So läuft die Benennung ab“.

Warum die Kanzlei Matutis der richtige Partner ist

Wir verfügen über umfassende Erfahrung im Datenschutzrecht und beraten Unternehmen in Deutschland, Österreich und der Schweiz zur DSGVO, auch als externer Datenschutzbeauftragter und in Verfahren vor Aufsichtsbehörden. Als Ihr EU-Vertreter haben Sie eine Rechtsanwaltskanzlei als Anlaufstelle, die der anwaltlichen Verschwiegenheit unterliegt und weiß, was eine deutsche Aufsichtsbehörde erwartet, wenn sie einen Vertreter anschreibt.

Falls Ihr Unternehmen einen DSGVO-Vertreter benötigt oder Unsicherheiten zur Verpflichtung bestehen, steht die Kanzlei Matutis als verlässlicher Partner zur Verfügung. Die Prüfung, ob Sie überhaupt einen Vertreter benötigen, ist kostenlos.

Jetzt einfach nachfolgendes Formular ausfüllen:

EU-DSGVO-Vertreter (350 EUR jährlich)
Ihre Angaben werden nur genutzt um die Anfrage zu beantworten. Auf die Datenschutzerklärung wird insoweit verwiesen.