Die jährlichen Gebühren betragen 350 EUR. Diese sind für Unternehmen, die Ihren Sitz außerhalb Deutschlands haben (VAT-Reversed bzw. netto = brutto), da die Dienstleistung als DSGVO-Vertreter in Deutschland erbracht wird. Denn auch wenn wir eine Schweizer Kanzleizweigstelle haben, so werden die Dienstleistungen als DSGVO-Vertreter denklogisch in der EU erbracht. Denn genau dies ist ja der Sinn und Zweck, so dass auch unser Kanzleihauptsitz in Deutschland entsprechend anzugeben ist.
Rechnungen in CHF, US-Dollar oder EUR?
Wir stellen Ihnen die Rechnung in EURO aus. Sie haben bei Überweisungen (falls Sie kein EURO-Konto besitzen) darauf zu achten, dass genau der in der Rechnung genannte Betrag auch unserem Konto gutgeschrieben wird. Bitte geben Sie daher bei Überweisungen aus dem Ausland Ihr Unternehmen als Kostentragungsschuldner in Bezug auf die Bankgebühren an.
Und wer es ganz unkompliziert will, kann einfach die Rechnung über Paypal zahlen (hier können Sie dann entweder Ihren eigenen Paypal-Account, Ihr Bankkonto oder Ihre Kreditkarte nutzen). Der direkte Link zu dem Paypal-Account der Kanzlei lautet: https://paypal.me/matutis?locale.x=de_DE
Leistungsumfang der Benennung als DSGVO-Vertreter und Kosten der Postbearbeitung
Wir stehen dann als Ihre datenschutzrechtlichen Ansprechpartner gegenüber Dritten in der EU zur Verfügung. In dieser Funktion nehmen wir natürlich E-Mails und Post entgegen, die an uns gesendet wird.
Hierbei sondieren wir natürlich zwischen Spam und Werbung und relevanter Post. Reine Infopost, Werbung, Spam etc., vernichten wir und echte Post, die nicht zu 100% sicher als Werbung identifiziert werden konnte, scannen wir ein und senden Ihnen diese zu. Das entsprechende einscannen und per E-Mail weiterleiten ist im jährlichen Pauschalpreis bereits mit abgedeckt.
Für jeden Brief, den wir Ihnen im Original weiterleiten sollen, berechnen wir 2 EUR Bearbeitungsgebühr für das weiterleiten zzgl. der anfallenden Portokosten. Aber wir gehen davon aus, dass Sie keine unnötige Post an diese Anschrift senden lassen, sondern hier tatsächlich nur die relevante Kommunikation mit Behörden oder Anfragen von Betroffenen eingehen und an Sie weitergeleitet werden. Die Abrechnung dieser Postgebühren erfolgt immer nach Ablauf eines Monats, bzw. wenn es nur geringe Summen wären, entsprechend spätestens jährlich.
Sollte nicht einscannbare Post zugehen (z.B. Päckchen, Warensendungen etc.), beträgt unsere Berarbeitungsgebühr 5 EUR zzgl. der anfallenden Portokosten für die Weiterleitung. Wir gehen jedoch davon aus, dass hier keine entsprechenden nicht einscannbaren Poststücke zugehen.
Besteht Ihrerseits kein Interesse an Paketen oder Päckchen bzw. soweit Ihnen die Zusendung von Schreiben eingescannt als PDF ausreichend ist, wird die Sendung datenschutzkonform wie sich dies für eine Anwaltskanzlei gehört, vernichtet. Hierfür erheben wir keine gesonderten Gebühren.
Und was ist, wenn wir nicht nur Postsendungen empfangen, sondern auch Beantworten sollen?
Wenn wir hingegen in Ihrem Auftrag gegenüber den Behörden oder Betroffenen Antworten sollen, dann berechnen wir hier unsere Tätigkeit gemäß gesonderter Vereinbarung, welche dann im Einzelfall getroffen werden muss. Da Sie grundsätzlich weiterhin als Unternehmen datenschutzrechtlich verantwortlich bleiben, kann die Antwort aber auch immer von Ihnen oder Ihrem Datenschutzbeauftragten direkt erledigt werden, so dass ein Zwischenschalten meiner Kanzlei nicht zwingend erforderlich ist.
Die Einzelheiten können Sie unserem Vertrag zur Benennung als DSGVO-Vertreter entnehmen.