EU-DSGVO-Vertreter für südafrikanische Unternehmen (Art. 27 DSGVO)

Südafrikanische Weingüter und Lebensmittelexporteure mit EU-Online-Shops, Safari- und Reiseveranstalter, die Gäste aus Deutschland, Österreich und der Schweiz ansprechen, Gästehäuser am Kap in deutscher Hand sowie Software- und Dienstleistungsunternehmen mit EU-Kunden verarbeiten Daten von Personen in der EU. Deutschland ist einer der wichtigsten Quellmärkte Südafrikas für Tourismus und Wein. Wer ohne EU-Niederlassung Personen in der EU anspricht, muss nach Art. 27 DSGVO einen EU-Vertreter benennen. Die Kanzlei Matutis übernimmt das für südafrikanische Unternehmen von Deutschland aus für 350 EUR pro Jahr.

Braucht ein Unternehmen aus Südafrika einen EU-Vertreter?

Ja, wenn es keine Niederlassung in der EU hat und seine Verarbeitung personenbezogener Daten damit zusammenhängt, Personen in der EU Waren oder Dienstleistungen anzubieten oder ihr Verhalten in der EU zu beobachten (Art. 3 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 27 Abs. 1 DSGVO). Beispiele: ein Weingut in Stellenbosch, das über den eigenen Shop mit Euro-Preisen an Verbraucher in Deutschland verkauft; ein Safari-Veranstalter in Kapstadt mit deutschsprachiger Website und Remarketing an Besucher aus der EU; ein SaaS-Unternehmen in Johannesburg mit EU-Kunden. Ein südafrikanisches Unternehmen, das bereits eine Tochtergesellschaft, Zweigniederlassung oder ein Büro in einem EU-Mitgliedstaat hat, braucht keinen Vertreter; diese EU-Einheit ist die Anlaufstelle. Die Ausnahmen des Art. 27 Abs. 2 DSGVO (gelegentliche, risikoarme Verarbeitung ohne umfangreiche sensible Daten; Behörden) sind eng und greifen bei einem Unternehmen, das aktiv in der EU wirbt, so gut wie nie. Die vollständigen Kriterien erklärt die Seite Wie ist nochmals die Rechtslage?.

POPIA und DSGVO

Südafrikas Protection of Personal Information Act 4 of 2013 (POPIA), vollständig in Kraft seit 1. Juli 2021, wird vom Information Regulator beaufsichtigt. POPIA teilt viele Grundsätze mit der DSGVO, darunter die Pflicht zur Bestellung eines Information Officer, ist aber ein eigenes Gesetz. Einen Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission nach Art. 45 DSGVO gibt es für Südafrika nicht; Übermittlungen aus der EU nach Südafrika erfordern Standardvertragsklauseln oder eine andere Garantie nach Art. 46 DSGVO. Der Information Officer nach POPIA ist kein EU-Vertreter: Dieser muss in der EU niedergelassen sein (Art. 27 Abs. 3 DSGVO). Ein südafrikanisches Unternehmen, das Personen in der EU anspricht, fällt unter Art. 3 Abs. 2 DSGVO und braucht zusätzlich zur POPIA-Compliance einen Vertreter nach Art. 27 DSGVO.

Was wir als EU-Vertreter für südafrikanische Unternehmen tun

Die Rechtsanwaltskanzlei Matutis ist eine auf Datenschutzrecht spezialisierte deutsche Kanzlei mit Hauptsitz in Potsdam bei Berlin und Zweigstellen in Hallein (Österreich) und Felsberg (Schweiz). Die Leistung als EU-Vertreter wird ausschließlich vom deutschen Hauptsitz erbracht, weil der Vertreter in der EU niedergelassen sein muss (Art. 27 Abs. 3 DSGVO). Auf Grundlage einer schriftlichen Vollmacht nach Art. 27 Abs. 1 DSGVO sind wir Ihre Anlaufstelle in der EU für alle Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten und für betroffene Personen. Schreiben und E-Mails an uns werden geprüft, eingescannt und unverzüglich an Ihre Kontaktperson weitergeleitet; auf Fristen wie die Monatsfrist für Betroffenenanträge nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO weisen wir hin. Wir sind in derselben oder einer benachbarten Zeitzone, sodass weitergeleitete Post am selben Tag besprochen werden kann. Wir kommunizieren auf Deutsch und Englisch. Wir ersetzen nicht Ihren Datenschutzbeauftragten und treffen keine Compliance-Entscheidungen für Sie; den Unterschied erklärt die Seite EU-Vertreter oder Datenschutzbeauftragter.

Kosten für Unternehmen aus Südafrika

Die Jahrespauschale beträgt 350 EUR. Da die Leistung von einer deutschen Kanzlei an einen Unternehmer mit Sitz in einem Drittstaat erbracht wird, fällt keine deutsche Umsatzsteuer an (Reverse-Charge, netto = brutto). Die Rechnung lautet auf EUR; Zahlung per Auslandsüberweisung, Kreditkarte oder PayPal ist möglich. Bitte weisen Sie Ihre Bank an, dass der volle EUR-Betrag gutgeschrieben wird. Die Weiterleitung eingescannter Post per E-Mail ist enthalten; die postalische Weiterleitung von Originalen kostet 2 EUR je Sendung zuzüglich Porto. Alle Einzelheiten: Was kostet es und was ist im Preis enthalten?

Nächster Schritt

Senden Sie uns Firmennamen, Website und eine kurze Beschreibung Ihrer Tätigkeit in der EU über das Anfrageformular. Wir bestätigen, ob in Ihrem Fall ein Vertreter erforderlich ist, und senden Ihnen Vertrag und Vollmacht. Den vollständigen Ablauf beschreibt die Seite So läuft die Benennung ab. Andere Länder: EU-Vertreter nach Ländern.