EU-DSGVO-Vertreter für australische Unternehmen (Art. 27 DSGVO)

Australische Unternehmen verkaufen zunehmend direkt an Kunden in Deutschland und der EU: Wein- und Lebensmittelexporteure mit EU-Shops, Mode- und Outdoor-Marken, SaaS-Anbieter und Bildungsanbieter, die Studierende aus Europa werben. Hinzu kommen viele von Deutschen und Schweizern gegründete Unternehmen in Australien. Wer ohne EU-Niederlassung Personen in der EU anspricht, muss nach Art. 27 DSGVO einen EU-Vertreter benennen. Die Kanzlei Matutis übernimmt das für australische Unternehmen von Deutschland aus für 350 EUR pro Jahr; die Korrespondenz läuft auf Deutsch oder Englisch.

Braucht ein Unternehmen aus Australien einen EU-Vertreter?

Ja, wenn es keine Niederlassung in der EU hat und seine Verarbeitung personenbezogener Daten damit zusammenhängt, Personen in der EU Waren oder Dienstleistungen anzubieten oder ihr Verhalten in der EU zu beobachten (Art. 3 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 27 Abs. 1 DSGVO). Beispiele: eine Kosmetikmarke aus Melbourne mit EU-Web-Shop und Euro-Preisen; ein SaaS-Unternehmen aus Sydney mit Kunden in Deutschland; ein Studienanbieter aus Perth, dessen Website Interessenten in der EU für Remarketing trackt. Ein australisches Unternehmen, das bereits eine Tochtergesellschaft, Zweigniederlassung oder ein Büro in einem EU-Mitgliedstaat hat, braucht keinen Vertreter; diese EU-Einheit ist die Anlaufstelle. Die Ausnahmen des Art. 27 Abs. 2 DSGVO (gelegentliche, risikoarme Verarbeitung ohne umfangreiche sensible Daten; Behörden) sind eng und greifen bei einem Unternehmen, das aktiv in der EU wirbt, so gut wie nie. Die vollständigen Kriterien erklärt die Seite Wie ist nochmals die Rechtslage?.

Australischer Privacy Act und DSGVO

Das australische Datenschutzrecht ist im Privacy Act 1988 und den 13 Australian Privacy Principles geregelt, beaufsichtigt vom Office of the Australian Information Commissioner (OAIC); 2024 wurde das Gesetz umfassend reformiert. Einen Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission nach Art. 45 DSGVO gibt es für Australien nicht, sodass EU-Unternehmen für Übermittlungen an australische Dienstleister Standardvertragsklauseln brauchen. Für die Frage des EU-Vertreters ist das unerheblich: Ein australisches Unternehmen, das Personen in der EU anspricht, fällt kraft Art. 3 Abs. 2 DSGVO unter die DSGVO und braucht einen Vertreter nach Art. 27 DSGVO. Die Kleinunternehmerausnahme des Privacy Act (Jahresumsatz unter 3 Millionen AUD) hat in der DSGVO keine Entsprechung; auch ein kleines australisches Unternehmen mit EU-Kunden unterliegt der DSGVO vollständig.

Was wir als EU-Vertreter für australische Unternehmen tun

Die Rechtsanwaltskanzlei Matutis ist eine auf Datenschutzrecht spezialisierte deutsche Kanzlei mit Hauptsitz in Potsdam bei Berlin und Zweigstellen in Hallein (Österreich) und Felsberg (Schweiz). Die Leistung als EU-Vertreter wird ausschließlich vom deutschen Hauptsitz erbracht, weil der Vertreter in der EU niedergelassen sein muss (Art. 27 Abs. 3 DSGVO). Auf Grundlage einer schriftlichen Vollmacht nach Art. 27 Abs. 1 DSGVO sind wir Ihre Anlaufstelle in der EU für alle Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten und für betroffene Personen. Schreiben und E-Mails an uns werden geprüft, eingescannt und unverzüglich an Ihre Kontaktperson weitergeleitet; auf Fristen wie die Monatsfrist für Betroffenenanträge nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO weisen wir hin. Bei acht bis zehn Stunden Zeitunterschied wird Post, die während unseres Arbeitstags in Potsdam eingeht, per E-Mail weitergeleitet und liegt am nächsten Morgen in Ihrem Postfach; dringende Fristen kennzeichnen wir in der Betreffzeile. Wir kommunizieren auf Deutsch und Englisch. Wir ersetzen nicht Ihren Datenschutzbeauftragten und treffen keine Compliance-Entscheidungen für Sie; den Unterschied erklärt die Seite EU-Vertreter oder Datenschutzbeauftragter.

Kosten für Unternehmen aus Australien

Die Jahrespauschale beträgt 350 EUR. Da die Leistung von einer deutschen Kanzlei an einen Unternehmer mit Sitz in einem Drittstaat erbracht wird, fällt keine deutsche Umsatzsteuer an (Reverse-Charge, netto = brutto). Die Rechnung lautet auf EUR; Zahlung per Auslandsüberweisung, Kreditkarte oder PayPal ist möglich. Bitte weisen Sie Ihre Bank an, dass der volle EUR-Betrag gutgeschrieben wird. Die Weiterleitung eingescannter Post per E-Mail ist enthalten; die postalische Weiterleitung von Originalen kostet 2 EUR je Sendung zuzüglich Porto. Alle Einzelheiten: Was kostet es und was ist im Preis enthalten?

Nächster Schritt

Senden Sie uns Firmennamen, Website und eine kurze Beschreibung Ihrer Tätigkeit in der EU über das Anfrageformular. Wir bestätigen, ob in Ihrem Fall ein Vertreter erforderlich ist, und senden Ihnen Vertrag und Vollmacht. Den vollständigen Ablauf beschreibt die Seite So läuft die Benennung ab. Andere Länder: EU-Vertreter nach Ländern.