Israelische Technologieunternehmen, von Cybersecurity und SaaS über Ad-Tech und Health-Tech bis zu Consumer-Apps, verkaufen vom ersten Tag an Kunden in Deutschland und der EU, meist ohne europäisches Büro. Wer Personen in der EU anspricht oder ihr Online-Verhalten beobachtet, muss nach Art. 27 DSGVO einen EU-Vertreter benennen. Die Kanzlei Matutis übernimmt das für israelische Unternehmen von Deutschland aus für 350 EUR pro Jahr; die Korrespondenz läuft auf Deutsch oder Englisch.
Braucht ein Unternehmen aus Israel einen EU-Vertreter?
Ja, wenn es keine Niederlassung in der EU hat und seine Verarbeitung personenbezogener Daten damit zusammenhängt, Personen in der EU Waren oder Dienstleistungen anzubieten oder ihr Verhalten in der EU zu beobachten (Art. 3 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 27 Abs. 1 DSGVO). Beispiele: ein SaaS-Unternehmen aus Tel Aviv mit deutscher Verkaufsseite und Euro-Preisen; ein israelischer Ad-Tech- oder Analytics-Anbieter, der für seine Kunden Nutzer in der EU trackt, was „Beobachtung des Verhaltens“ nach Art. 3 Abs. 2 lit. b DSGVO ist und häufig zusätzlich die Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten nach Art. 37 Abs. 1 lit. b DSGVO auslöst; eine Gesundheits-App mit Nutzern in Deutschland, bei der besondere Datenkategorien nach Art. 9 DSGVO betroffen sind. Ein israelisches Unternehmen, das bereits eine Tochtergesellschaft, Zweigniederlassung oder ein Büro in einem EU-Mitgliedstaat hat, braucht keinen Vertreter; diese EU-Einheit ist die Anlaufstelle. Die Ausnahmen des Art. 27 Abs. 2 DSGVO (gelegentliche, risikoarme Verarbeitung ohne umfangreiche sensible Daten; Behörden) sind eng und greifen bei einem Unternehmen, das aktiv in der EU wirbt, so gut wie nie. Die vollständigen Kriterien erklärt die Seite Wie ist nochmals die Rechtslage?.
Israelisches Datenschutzrecht, Angemessenheitsbeschluss und Art. 27 DSGVO
Israels Protection of Privacy Law 5741-1981, durch Amendment 13 im Jahr 2025 grundlegend modernisiert, wird von der Privacy Protection Authority (PPA) durchgesetzt. Die EU-Kommission erkennt Israel ein angemessenes Schutzniveau für Übermittlungen aus der EU zu (Beschluss 2011/61/EU, heute Art. 45 DSGVO) und hat dies in ihrer Überprüfung der bestehenden Angemessenheitsbeschlüsse 2024 bestätigt. Israelische Unternehmen schließen daraus regelmäßig, dass keine weiteren EU-Pflichten gelten. Der Beschluss erleichtert jedoch nur Übermittlungen personenbezogener Daten aus der EU nach Israel. Er befreit ein israelisches Unternehmen nicht von der DSGVO, wenn es selbst Personen in der EU nach Art. 3 Abs. 2 DSGVO anspricht, und nicht von der Pflicht, einen EU-Vertreter nach Art. 27 DSGVO zu benennen.
Was wir als EU-Vertreter für israelische Unternehmen tun
Die Rechtsanwaltskanzlei Matutis ist eine auf Datenschutzrecht spezialisierte deutsche Kanzlei mit Hauptsitz in Potsdam bei Berlin und Zweigstellen in Hallein (Österreich) und Felsberg (Schweiz). Die Leistung als EU-Vertreter wird ausschließlich vom deutschen Hauptsitz erbracht, weil der Vertreter in der EU niedergelassen sein muss (Art. 27 Abs. 3 DSGVO). Auf Grundlage einer schriftlichen Vollmacht nach Art. 27 Abs. 1 DSGVO sind wir Ihre Anlaufstelle in der EU für alle Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten und für betroffene Personen. Schreiben und E-Mails an uns werden geprüft, eingescannt und unverzüglich an Ihre Kontaktperson weitergeleitet; auf Fristen wie die Monatsfrist für Betroffenenanträge nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO weisen wir hin. Bei einer Stunde Zeitunterschied ist die Abstimmung am selben Tag problemlos. Unsere Kanzlei ist samstags und sonntags geschlossen, freitags erreichbar. Wir kommunizieren auf Deutsch und Englisch. Wir ersetzen nicht Ihren Datenschutzbeauftragten und treffen keine Compliance-Entscheidungen für Sie; den Unterschied erklärt die Seite EU-Vertreter oder Datenschutzbeauftragter.
Kosten für Unternehmen aus Israel
Die Jahrespauschale beträgt 350 EUR. Da die Leistung von einer deutschen Kanzlei an einen Unternehmer mit Sitz in einem Drittstaat erbracht wird, fällt keine deutsche Umsatzsteuer an (Reverse-Charge, netto = brutto). Die Rechnung lautet auf EUR; Zahlung per Auslandsüberweisung, Kreditkarte oder PayPal ist möglich. Die Weiterleitung eingescannter Post per E-Mail ist enthalten; die postalische Weiterleitung von Originalen kostet 2 EUR je Sendung zuzüglich Porto. Alle Einzelheiten: Was kostet es und was ist im Preis enthalten?
Nächster Schritt
Senden Sie uns Firmennamen, Website und eine kurze Beschreibung Ihrer Tätigkeit in der EU über das Anfrageformular. Wir bestätigen, ob in Ihrem Fall ein Vertreter erforderlich ist, und senden Ihnen Vertrag und Vollmacht. Den vollständigen Ablauf beschreibt die Seite So läuft die Benennung ab. Andere Länder: EU-Vertreter nach Ländern.
