EU-DSGVO-Vertreter für Unternehmen aus Thailand (Art. 27 DSGVO)

In Thailand leben und arbeiten viele deutschsprachige Unternehmer: Hotels und Resorts, Tauchschulen und Reiseveranstalter, die Gäste aus Deutschland, Österreich und der Schweiz ansprechen, dazu Online-Händler, Agenturen und Softwareentwickler mit Kunden in Europa. Wer ohne EU-Niederlassung Personen in der EU Waren oder Dienstleistungen anbietet oder deren Verhalten beobachtet, muss nach Art. 27 DSGVO einen EU-Vertreter benennen. Die Kanzlei Matutis übernimmt das für Unternehmen aus Thailand von Deutschland aus für 350 EUR pro Jahr; die Korrespondenz läuft auf Deutsch oder Englisch.

Braucht ein Unternehmen aus Thailand einen EU-Vertreter?

Ja, wenn es keine Niederlassung in der EU hat und seine Verarbeitung personenbezogener Daten damit zusammenhängt, Personen in der EU Waren oder Dienstleistungen anzubieten oder ihr Verhalten in der EU zu beobachten (Art. 3 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 27 Abs. 1 DSGVO). Beispiele: ein Resort auf Koh Samui mit deutscher Website, Online-Buchung und Remarketing an Besucher aus der EU; eine Tauchschule in Phuket, die Kurse an deutsche Urlauber verkauft; ein Online-Shop aus Bangkok mit Versand nach Deutschland und Euro-Preisen; eine Webagentur in Chiang Mai, die Websites für Kunden in der EU betreut und dabei deren Nutzerdaten verarbeitet. Ein thailändisches Unternehmen, das bereits eine Tochtergesellschaft, Zweigniederlassung oder ein Büro in einem EU-Mitgliedstaat hat, braucht keinen Vertreter; diese EU-Einheit ist die Anlaufstelle. Die Ausnahmen des Art. 27 Abs. 2 DSGVO (gelegentliche, risikoarme Verarbeitung ohne umfangreiche sensible Daten; Behörden) sind eng und greifen bei einem Unternehmen, das aktiv in der EU wirbt, so gut wie nie. Die vollständigen Kriterien erklärt die Seite Wie ist nochmals die Rechtslage?.

Thailändischer PDPA und DSGVO

Thailands Personal Data Protection Act B.E. 2562 (PDPA, vollständig in Kraft seit 1. Juni 2022) ist der DSGVO nachgebildet und wird vom Personal Data Protection Committee (PDPC) beaufsichtigt. Er enthält in Section 37(5) selbst eine Vertreterpflicht für ausländische Unternehmen, die Personen in Thailand ansprechen. Einen Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission nach Art. 45 DSGVO gibt es für Thailand nicht; Übermittlungen aus der EU nach Thailand erfordern Standardvertragsklauseln oder eine andere Garantie nach Art. 46 DSGVO. Die PDPA-Compliance ersetzt die DSGVO nicht: Ein thailändisches Unternehmen, das Personen in der EU anspricht, fällt unter Art. 3 Abs. 2 DSGVO und braucht einen EU-Vertreter nach Art. 27 DSGVO.

Was wir als EU-Vertreter für thailändische Unternehmen tun

Die Rechtsanwaltskanzlei Matutis ist eine auf Datenschutzrecht spezialisierte deutsche Kanzlei mit Hauptsitz in Potsdam bei Berlin und Zweigstellen in Hallein (Österreich) und Felsberg (Schweiz). Die Leistung als EU-Vertreter wird ausschließlich vom deutschen Hauptsitz erbracht, weil der Vertreter in der EU niedergelassen sein muss (Art. 27 Abs. 3 DSGVO). Auf Grundlage einer schriftlichen Vollmacht nach Art. 27 Abs. 1 DSGVO sind wir Ihre Anlaufstelle in der EU für alle Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten und für betroffene Personen. Schreiben und E-Mails an uns werden geprüft, eingescannt und unverzüglich an Ihre Kontaktperson weitergeleitet; auf Fristen wie die Monatsfrist für Betroffenenanträge nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO weisen wir hin. Bei fünf bis sechs Stunden Zeitunterschied überschneidet sich unser Vormittag mit Ihrem Nachmittag, sodass weitergeleitete Post in der Regel am selben Tag besprochen werden kann. Wir kommunizieren auf Deutsch und Englisch. Wir ersetzen nicht Ihren Datenschutzbeauftragten und treffen keine Compliance-Entscheidungen für Sie; den Unterschied erklärt die Seite EU-Vertreter oder Datenschutzbeauftragter.

Kosten für Unternehmen aus Thailand

Die Jahrespauschale beträgt 350 EUR. Da die Leistung von einer deutschen Kanzlei an einen Unternehmer mit Sitz in einem Drittstaat erbracht wird, fällt keine deutsche Umsatzsteuer an (Reverse-Charge, netto = brutto). Die Rechnung lautet auf EUR; Zahlung per Auslandsüberweisung, Kreditkarte oder PayPal ist möglich. Bitte weisen Sie Ihre Bank an, dass der volle EUR-Betrag gutgeschrieben wird. Die Weiterleitung eingescannter Post per E-Mail ist enthalten; die postalische Weiterleitung von Originalen kostet 2 EUR je Sendung zuzüglich Porto. Alle Einzelheiten: Was kostet es und was ist im Preis enthalten?

Nächster Schritt

Senden Sie uns Firmennamen, Website und eine kurze Beschreibung Ihrer Tätigkeit in der EU über das Anfrageformular. Wir bestätigen, ob in Ihrem Fall ein Vertreter erforderlich ist, und senden Ihnen Vertrag und Vollmacht. Den vollständigen Ablauf beschreibt die Seite So läuft die Benennung ab. Andere Länder: EU-Vertreter nach Ländern.