Türkische Unternehmen haben über die Textil-, Möbel- und Lebensmittelbranche, über Tourismus und Software enge Geschäftsbeziehungen nach Deutschland, dazu kommen zahlreiche Unternehmen, die von Deutschtürken in der Türkei gegründet wurden und deutschsprachige Kunden bedienen. Wer ohne EU-Niederlassung Personen in Deutschland oder der EU Waren oder Dienstleistungen anbietet oder deren Verhalten beobachtet, muss nach Art. 27 DSGVO einen EU-Vertreter benennen. Die Kanzlei Matutis übernimmt das für türkische Unternehmen von Deutschland aus für 350 EUR pro Jahr; die Korrespondenz läuft auf Deutsch oder Englisch.
Braucht ein Unternehmen aus der Türkei einen EU-Vertreter?
Ja, wenn es keine Niederlassung in der EU hat und seine Verarbeitung personenbezogener Daten damit zusammenhängt, Personen in der EU Waren oder Dienstleistungen anzubieten oder ihr Verhalten in der EU zu beobachten (Art. 3 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 27 Abs. 1 DSGVO). Beispiele: ein Textilhersteller aus Istanbul mit deutschsprachigem Online-Shop und Versand nach Deutschland; ein Hotel oder Reiseveranstalter an der türkischen Riviera mit deutscher Buchungsseite und Remarketing an Besucher aus der EU; ein Softwareunternehmen aus Ankara mit Euro-Preisen; ein Immobilienanbieter in Antalya, der Käufer aus Deutschland anspricht. Ein türkisches Unternehmen, das bereits eine Tochtergesellschaft, Zweigniederlassung oder ein Büro in einem EU-Mitgliedstaat hat, braucht keinen Vertreter; diese EU-Einheit ist die Anlaufstelle. Die Ausnahmen des Art. 27 Abs. 2 DSGVO (gelegentliche, risikoarme Verarbeitung ohne umfangreiche sensible Daten; Behörden) sind eng und greifen bei einem Unternehmen, das aktiv in der EU wirbt, so gut wie nie. Die vollständigen Kriterien erklärt die Seite Wie ist nochmals die Rechtslage?.
Türkisches KVKK und DSGVO
Das türkische Datenschutzgesetz (Kişisel Verilerin Korunması Kanunu, Gesetz Nr. 6698, KVKK) wird von der Datenschutzbehörde Kişisel Verileri Koruma Kurumu beaufsichtigt und wurde 2024 in Teilen an die DSGVO angenähert, insbesondere bei besonderen Datenkategorien und Auslandsübermittlungen. Einen Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission nach Art. 45 DSGVO gibt es für die Türkei nicht; Übermittlungen aus der EU in die Türkei erfordern Standardvertragsklauseln oder eine andere Garantie nach Art. 46 DSGVO. Die Registrierung im türkischen VERBİS-Register ersetzt keine DSGVO-Pflicht. Ein türkisches Unternehmen, das Personen in der EU anspricht, fällt unter Art. 3 Abs. 2 DSGVO und braucht einen EU-Vertreter nach Art. 27 DSGVO, unabhängig von seiner KVKK-Compliance.
Was wir als EU-Vertreter für türkische Unternehmen tun
Die Rechtsanwaltskanzlei Matutis ist eine auf Datenschutzrecht spezialisierte deutsche Kanzlei mit Hauptsitz in Potsdam bei Berlin und Zweigstellen in Hallein (Österreich) und Felsberg (Schweiz). Die Leistung als EU-Vertreter wird ausschließlich vom deutschen Hauptsitz erbracht, weil der Vertreter in der EU niedergelassen sein muss (Art. 27 Abs. 3 DSGVO). Auf Grundlage einer schriftlichen Vollmacht nach Art. 27 Abs. 1 DSGVO sind wir Ihre Anlaufstelle in der EU für alle Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten und für betroffene Personen. Schreiben und E-Mails an uns werden geprüft, eingescannt und unverzüglich an Ihre Kontaktperson weitergeleitet; auf Fristen wie die Monatsfrist für Betroffenenanträge nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO weisen wir hin. Bei ein bis zwei Stunden Zeitunterschied kann weitergeleitete Post am selben Tag besprochen werden. Wir kommunizieren auf Deutsch und Englisch. Wir ersetzen nicht Ihren Datenschutzbeauftragten und treffen keine Compliance-Entscheidungen für Sie; den Unterschied erklärt die Seite EU-Vertreter oder Datenschutzbeauftragter.
Kosten für Unternehmen aus der Türkei
Die Jahrespauschale beträgt 350 EUR. Da die Leistung von einer deutschen Kanzlei an einen Unternehmer mit Sitz in einem Drittstaat erbracht wird, fällt keine deutsche Umsatzsteuer an (Reverse-Charge, netto = brutto). Die Rechnung lautet auf EUR; Zahlung per Auslandsüberweisung, Kreditkarte oder PayPal ist möglich. Bitte weisen Sie Ihre Bank an, dass der volle EUR-Betrag gutgeschrieben wird. Die Weiterleitung eingescannter Post per E-Mail ist enthalten; die postalische Weiterleitung von Originalen kostet 2 EUR je Sendung zuzüglich Porto. Alle Einzelheiten: Was kostet es und was ist im Preis enthalten?
Nächster Schritt
Senden Sie uns Firmennamen, Website und eine kurze Beschreibung Ihrer Tätigkeit in der EU über das Anfrageformular. Wir bestätigen, ob in Ihrem Fall ein Vertreter erforderlich ist, und senden Ihnen Vertrag und Vollmacht. Den vollständigen Ablauf beschreibt die Seite So läuft die Benennung ab. Andere Länder: EU-Vertreter nach Ländern.
